Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Raub (§ 249 StGB)

Gewalt ggü. Schlafenden, Bewusstlosen, Betrunkenen

Gewalt ggü. Schlafenden, Bewusstlosen, Betrunkenen

15. August 2025

6 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T will den bewusstlos betrunkenen O ausplündern. Dazu schleppt er O in eine einsame, ruhige Seitenstraße. T kommt es insbesondere darauf an, etwaige Hilferufe des O aussichtslos zu machen und O vor Hilfe Dritter abzuschirmen. Dort entwendet T Os Wertsachen.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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