Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl (§ 242 StGB)
Tatbestandsausschließendes Einverständnis | Beschlagnahme durch vermeintlichen Amtsträger
Tatbestandsausschließendes Einverständnis | Beschlagnahme durch vermeintlichen Amtsträger
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird mit einem gefälschten Durchsuchungsbeschluss bei B vorstellig und gibt sich als Amtsträger aus. B lässt ihn daraufhin in die Wohnung hinein. Dort erblickt A eine Armbanduhr des B, erklärt ihm diese sei nun "konfisziert" und nimmt sie an sich. B denkt, dass es zwecklos sei sich zur Wehr zu setzen und lässt A, den er tatsächlich für einen Amtsträger hält, gewähren.
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Einordnung des Falls
Tatbestandsausschließendes Einverständnis | Beschlagnahme durch vermeintlichen Amtsträger
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat B die Armbanduhr weggenommen, wenn er den Gewahrsam hieran gebrochen hat.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. B hat die Sachentziehung nur geduldet. Ein tatbestandsausschließendes Einverständnis liegt nicht vor.
Ja!
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