Fahrer ignoriert Wunsch des Mitfahrers, auszusteigen
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T fährt rasant mit seinem Auto durch die Stadt. Der Beifahrer O fordert T lauthals auf, vorsichtiger zu fahren.
Einordnung des Falls
Fahrer ignoriert Wunsch des Mitfahrers, auszusteigen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T mit dem O durch die Straßen rast, hat er diesen in seinem Auto "eingesperrt" (§ 239 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
2. T beraubt den O "auf andere Weise" seiner Freiheit (§ 239 Abs. 1 Var. 2 StGB).
Nein!
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Elisa
25.1.2023, 20:19:35
Aber widerspricht sich der BGH dann hier nicht? Denn es soll doch nach h.M. nicht nur die aktuelle sondern auch die potentielle Fortbewegungsfreiheit geschützt werden. Ob das Opfer sich tatsächlich fortbewegen möchte, wäre danach ja irrelevant. Es kommt hier sicher darauf an, wie rasant T gefahren ist, aber an sich könnte man doch schon von einsperren sprechen, da O das Auto bei einer schnellen Fahrt nicht verlassen und auch keinen Einfluss auf T und seinen Fahrstil nehmen kann.
![Nora Mommsen](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__1g4ube287wphue6xpdn8yy675.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Nora Mommsen
26.1.2023, 14:09:46
Hallo Elisa, es ist zu differenzieren, ob O tatsächlich nicht in dem Auto sein möchte oder sich nur mit T´s Fahrstil unwohl fühlt. Letzteres begründet noch keine Freiheitsberaubung, unabhängig von der eingeschränkten potentiellen Fortbewegungsfreiheit. Die Bitte vorsichtiger zu fahren ist nicht gleichzusetzen mit dem Willen sich nicht im Auto zu befinden. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team