Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Freiheitsberaubung, § 239 StGB
Freiheitsberaubung nach § 239 StGB – Beeinträchtigung der potenziellen Fortbewegungsmöglichkeit
Freiheitsberaubung nach § 239 StGB – Beeinträchtigung der potenziellen Fortbewegungsmöglichkeit
17. Juli 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (6.996 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T schließt seine schlafende Freundin F im Schlafzimmer ein. Als er nach einer Stunde die Tür wieder öffnet, liegt sie noch immer schlafend im Bett. Vom Einschließen hatte sie nichts bemerkt.
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