Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Freiheitsberaubung, § 239 StGB
Freiheitsberaubung durch Blockadeaktion
Freiheitsberaubung durch Blockadeaktion
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
An einer Kaserne versammelt sich eine Vielzahl von Demonstranten, die durch gegenseitiges Ein- und Unterhaken ihrer Arme eine in sich abgeschlossene "Menschenmauer" bilden. Auf diese Weise versperren sie alle Ein- und Ausgänge des Geländes und hindern so den Wärter O nach Dienstschluss die Kaserne zu verlassen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Freiheitsberaubung durch Blockadeaktion
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Demonstranten haben O „eingesperrt“ (§ 239 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
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