Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Gesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte
Gesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte: EU-Verordnung als Gesetz (Irak-Embargo)
Gesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte: EU-Verordnung als Gesetz (Irak-Embargo)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Unionsbürger G hat sich auf die Herstellung und den Vertrieb von Flugzeugaufbauten spezialisiert und unterhält Geschäftsbeziehungen zum Irak. Die zuständigen Organe der Europäischen Union verhängen mit Hilfe einer Verordnung ein Embargo gegen den Irak. Deutschland erlässt ein inhaltsgleiches Gesetz. G liefert weiter in den Irak.
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Einordnung des Falls
Gesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte: EU-Verordnung als Gesetz (Irak-Embargo)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Verordnung der zuständigen Organe der Europäischen Union gelten unmittelbar in den Mitgliedsstaaten.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die europäische Verordnung kann als Verbotsgesetz zu qualifizieren sein.
Ja!
3. Das gegen den Irak verhängte Embargo stellt ein unmittelbar geltendes Verbotsgesetz dar (§ 134 BGB).
Genau, so ist das!
4. Das deutsche Gesetz geht der europäischen Verordnung vor.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
SvzW
2.1.2024, 21:11:20
Prinzipiell sind sie dann aber gleichstufig oder?
deliaco
24.1.2024, 21:20:24
Diese Frage stelle ich mir auch. In welchem Verhältnis stehen das deutsche Gesetz und die europäischen Verordnung, wenn ein Vorrang des letzteren abzulehnen ist? @[Jurafuchs ](51195)
Blotgrim
1.4.2024, 14:42:16
Europarecht hat Vorrang vor dem nationalen Recht, die Norm fällt mir gerade nicht ein, der Grund ist aber, dass nicht jedes Land machen soll was es will, wenn die EU hierfür eine Regelung getroffen hat. So sind nationale Vorschriften auch unter europarechtlichem Bezug auszulegen
Jakob G.
10.8.2024, 15:00:16
Das ergibt sich aus Art. 288 II AEUV sowie dem allgemeinen Rechtsgrundsatz des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts seit der Rechrsprechung des EuGH in
Costa/ENEL(1964). Art. 288 II AEUV "Die Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat."
Natze
29.7.2024, 13:01:39
insbesondere auf den oberen Thread bezogen: welche Norm zitiere ich denn dann, wenn eine Norm der Verordnung vorrangig ist? § 134, Norm der Verordnung oder/ und zusätzlich die deutsche Norm mit deklaratischer Wirkung?
Timurso
7.9.2024, 13:44:51
Eher §
134 BGBiVm. der Verordnung. Ggf. in einem Nebensatz darauf eingehen, dass die deutsche Norm nur deklaratorisch ist, je nachdem, wie viel Platz/Zeit man in der Klausur hat.
Natze
7.9.2024, 14:03:11
Danke dir :)