Gesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte: EU-Verordnung als Gesetz (Irak-Embargo)
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Unionsbürger G hat sich auf die Herstellung und den Vertrieb von Flugzeugaufbauten spezialisiert und unterhält Geschäftsbeziehungen zum Irak. Die zuständigen Organe der Europäischen Union verhängen mit Hilfe einer Verordnung ein Embargo gegen den Irak. Deutschland erlässt ein inhaltsgleiches Gesetz. G liefert weiter in den Irak.
Einordnung des Falls
Gesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte: EU-Verordnung als Gesetz (Irak-Embargo)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Verordnung der zuständigen Organe der Europäischen Union gelten unmittelbar in den Mitgliedsstaaten.
Ja, in der Tat!
2. Die europäische Verordnung kann als Verbotsgesetz zu qualifizieren sein.
Ja!
3. Das gegen den Irak verhängte Embargo stellt ein unmittelbar geltendes Verbotsgesetz dar (§ 134 BGB).
Genau, so ist das!
4. Das deutsche Gesetz geht der europäischen Verordnung vor.
Nein, das trifft nicht zu!
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SvzW
2.1.2024, 21:11:20
Prinzipiell sind sie dann aber gleichstufig oder?
deliaco
24.1.2024, 21:20:24
Diese Frage stelle ich mir auch. In welchem Verhältnis stehen das deutsche Gesetz und die europäischen Verordnung, wenn ein Vorrang des letzteren abzulehnen ist? @[Jurafuchs ](51195)
Blotgrim
1.4.2024, 14:42:16
Europarecht hat Vorrang vor dem nationalen Recht, die Norm fällt mir gerade nicht ein, der Grund ist aber, dass nicht jedes Land machen soll was es will, wenn die EU hierfür eine Regelung getroffen hat. So sind nationale Vorschriften auch unter europarechtlichem Bezug auszulegen