Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Gesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte
§ 134 BGB und Ordnungsvorschrift
§ 134 BGB und Ordnungsvorschrift
3. Juli 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Bauherrin B möchte ein Einfamilienhaus in Osnabrück bauen. Zur Planung engagiert sie eine Architektin. Das Haus soll direkt auf die Grundstücksgrenze zu Nachbarin N gebaut werden. Nach der Bauordnung sind aber Abstandsflächen einzuhalten.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 134 BGB und Ordnungsvorschrift
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Bauordnung stellt ein Gesetz im Sinne des § 134 BGB dar.
Ja!
2. Die Vorschrift der Bauordnung stellt ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB dar.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Vorschrift der Bauordnung stellt eine Ordnungsvorschrift dar.
Ja, in der Tat!
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