Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Gesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte
§ 134 BGB und Ordnungsvorschrift
§ 134 BGB und Ordnungsvorschrift
19. Juli 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Bauherrin B möchte ein Einfamilienhaus in Osnabrück bauen. Zur Planung engagiert sie eine Architektin. Das Haus soll direkt auf die Grundstücksgrenze zu Nachbarin N gebaut werden. Nach der Bauordnung sind aber Abstandsflächen einzuhalten.
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