Unwirksame Beschränkung des Rücktrittsrechts (§ 309 Nr. 8 a) BGB)
26. August 2025
22 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F kauft im Warenhaus Hertie Wandfarbe für ihre Wohnung. H verwendet AGB, die bestimmen, dass der Rücktritt vom Vertrag schriftlich und spätestens innerhalb einer Woche nach einer von H zu vertretenden Pflichtverletzung zu erklären sei.
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