Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

AGB

Unwirksame Beschränkung des Rücktrittsrechts (§ 309 Nr. 8 a) BGB)

Unwirksame Beschränkung des Rücktrittsrechts (§ 309 Nr. 8 a) BGB)

16. September 2025

22 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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F kauft im Warenhaus Hertie Wandfarbe für ihre Wohnung. H verwendet AGB, die bestimmen, dass der Rücktritt vom Vertrag schriftlich und spätestens innerhalb einer Woche nach einer von H zu vertretenden Pflichtverletzung zu erklären sei.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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