§ 309 Nr. 8 b)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hobbyradfahrer H kauft im Rennradladen R ein neues Rennrad im Wert von €1.200. In den AGB der R steht, dass Reparatur oder die Lieferung eines neuen Rads bei einem Mangel nur nach vollständiger Kaufpreiszahlung verlangt werden kann.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 309 Nr. 8 b)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Klausel ist an § 309 Nr. 8 b) BGB zu messen, da es sich um einen Vertrag zur Lieferung neu hergestellter Sachen oder über Werkleistungen handelt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. § 309 Nr. 8 b) BGB schützt die kauf- und werkvertraglichen Mängelgewährleistungsrechte, indem der Ausschluss und zahlreiche aufgeführte Beschränkungen des Nacherfüllungsanspruchs ausgeschlossen werden.
Ja!
3. Die Klausel der R verstößt gegen § 309 Nr. 8 b) lit. bb) BGB.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die Klausel verstößt gegen § 309 Nr. 8 b) lit. dd) BGB.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.