§ 309 Nr. 8 b)
19. Juli 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hobbyradfahrer H kauft im Rennradladen R ein neues Rennrad im Wert von €1.200. In den AGB der R steht, dass Reparatur oder die Lieferung eines neuen Rads bei einem Mangel nur nach vollständiger Kaufpreiszahlung verlangt werden kann.
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