Auf welche Art von Verträgen findet § 309 Nr. 8b) BGB Anwendung?
4. April 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hobbyradfahrer H mietet im Rennradladen R ein Rennrad für seinen zweiwöchigen Urlaub für €200. In den AGB der R steht, dass Reparatur oder die Lieferung eines neuen Rads bei einem Mangel aufgrund der kurzen Mietzeit ausgeschlossen ist.
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Einordnung des Falls
Auf welche Art von Verträgen findet § 309 Nr. 8b) BGB Anwendung?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Klausel ist an § 309 Nr. 8 b) BGB zu messen, wenn es sich um einen Vertrag zur Lieferung neu hergestellter Sachen oder über Werkleistungen handelt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei dem Mietvertrag über das Rennrad handelt es sich um einen Vertrag zur Lieferung neu hergesteller Sachen, sodass § 309 Nr. 8 b) BGB Anwendung findet.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Bei Mietverträgen ist der Ausschluss der mietrechtlichen Mängelrechte per AGB mangels Anwendbarkeit des § 309 Nr. 8 b) BGB grundsätzlich wirksam.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Ben
29.7.2022, 07:20:00
Finde die ganzen Aufgaben dieser Reihe in Hinblick auf
§ 476 BGBziemlich doof gestellt. In einer Fallbearbeitung in der Klausur würde man nämlich einfach darauf abstellen, anstatt eine lange und aufwendige
AGB Prüfungdurchzuführen.

Lukas_Mengestu
2.8.2022, 19:04:25
Vielen Dank für Deinen Hinweis, Ben. Könntest Du mir das hier noch ein wenig näher erläutern? Vorliegend geht es ja um einen Mietvertrag nach § 535 BGB. Auf den Mietvertrag finden die Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474ff. BGB) und damit auch
§ 476 BGBkeine Anwendung. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Lukas_Mengestu
2.8.2022, 19:12:51
P.S.: Im Hinblick auf Kaufverträge hat § 309 Nr. 8b BGB aber in der Tat an Bedeutung verloren, ohne, dass sich dies explizit aus der Norm ergibt. Denn in der Tat gilt im Verbrauchsgüterkauf nach
§ 476 BGBweitgehend zwingendes Recht, sodass § 309 Nr. 8 lit b BGB nicht anwendbar ist. Weiterhin anwendbar ist die Norm aber weiterhin bei Verträgen über neu hergestellte Gebäude u. Wohnungen, Kaufverträgen zwischen Verbrauchern und bei sonstigen Werkverträgen.
Ben
3.8.2022, 16:50:26
Hmm vielleicht nicht direkt die Aufgabe unter die ich kommentiert habe aber wenn ich mich richtig erinnere ging es in vorangegangenen Aufgaben auch um Verbrauchsgüterkäufe..wenn nicht habe ich nichts gesagt
Lenny Hallqvist
28.3.2025, 17:44:02
Es gibt nicht selten Examensklausuren, die genau solche Normen für unanwendbar im Bearbeitungshinweis erklären, damit man sehr wohl zu einer vollumfänglichen
AGB Prüfungkommt!
Anne
7.2.2025, 10:10:34
Könnte man nach der kundenfeindlichsten Auslegung nicht auch ein Klauselverbot nach § 309 Nr. 7 lit. a BGB annehmen? Wenn der Vermieter die Reparatur des Fahrrades ausschließt, möchte er ja auch nicht für die Schäden haften, die dem Mieter aufgrund einer Mangelhaftigkeit der Mietsache an Leben, Körper und Gesundheit entstehen.

BGB OK
15.2.2025, 23:02:02
Das gibt der Sachverhalt meiner Meinung nach nicht her. Es geht ja ganz eindeutig nur um Mängel der Mietsache, damit ist nicht einmal der Ersatz für den Ausfall der Nutzung in
Geldausgeschlossen.