Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Tenor
Kostenentscheidung nach § 92 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 ZPO
Kostenentscheidung nach § 92 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 ZPO
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K verklagt die B auf Zahlung von €10.000,00. Die Klage ist in Höhe von €5.000,00 begründet.
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Einordnung des Falls
Kostenentscheidung nach § 92 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 ZPO
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1. Erster Teil des Tenors ist die Entscheidung über die Hauptsache.
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2. Die Kostenentscheidung ergeht nach § 91 ZPO.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Kostenentscheidung ergeht nach § 92 Abs. 1 ZPO.
Ja!
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