Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Tenor
Kostenentscheidung nach § 92 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 ZPO
Kostenentscheidung nach § 92 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 ZPO
12. April 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K verklagt die B zur Zahlung von € 10.000,00. Der Klage wird in Höhe von € 8.000,00 stattgegeben.
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Einordnung des Falls
Kostenentscheidung nach § 92 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 ZPO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Erster Teil des Tenors ist die Entscheidung über die Hauptsache.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Kostenentscheidung ergeht nach § 91 ZPO.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Wenn jede Partei teils obsiegt, teils unterliegt, sind die Kosten verhältnismäßig zu teilen.
Ja!
4. K trägt die Kosten zu 20 %, B zu 80%.
Genau, so ist das!
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