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Kostenentscheidung nach § 92 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 ZPO
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Kostenentscheidung nach § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO
K verklagt die B auf Zahlung von €70.000,00. Die Klage ist in Höhe von €69.000,00 begründet.

Kostentenor: Zug-um-Zug Verurteilung
Karla (K) erhebt Klage gegen Tom (T) auf Zahlung des Kaufpreises für sein neues Rennrad in Höhe von €10.000. T macht geltend, dass er nur Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Rennrads zahlen müsse. Die Klage ist begründet. Allerdings wird Karla auf Toms Antrag verurteilt, ihm Zug-um-Zug das Rennrad (Wert: €10.000) zu übergeben und zu übereignen.