Kostenentscheidung nach § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K verklagt die B auf Zahlung von €70.000,00. Die Klage ist in Höhe von €69.000,00 begründet.
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Einordnung des Falls
Kostenentscheidung nach § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Erster Teil des Tenors ist die Entscheidung über die Hauptsache.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Kostenentscheidung ergeht nach § 91 ZPO.
Nein!
3. Da K und B hier jeweils teils obsiegen und teils unterliegen muss der Richter ihnen die Kosten gemäß § 92 Abs. 1 ZPO verhältnismäßig auferlegen.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Im vorliegenden Fall sind die Voraussetzungen des § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO erfüllt.
Ja, in der Tat!
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