Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Tenor
Kostenentscheidung nach § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO
Kostenentscheidung nach § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO
5. Juli 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (22.461 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K verklagt die B auf Zahlung von €70.000,00. Die Klage ist in Höhe von €69.000,00 begründet.
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Einordnung des Falls
Kostenentscheidung nach § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Erster Teil des Tenors ist die Entscheidung über die Hauptsache.
Ja, in der Tat!
2. Die Kostenentscheidung ergeht nach § 91 ZPO.
Nein!
3. Da K und B hier jeweils teils obsiegen und teils unterliegen muss der Richter ihnen die Kosten gemäß § 92 Abs. 1 ZPO verhältnismäßig auferlegen.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Im vorliegenden Fall sind die Voraussetzungen des § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO erfüllt.
Ja, in der Tat!
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