Zivilrecht

Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGB

(Qualifizierte) Schriftform bei Verbraucherdarlegen (§§ 492ff. BGB)

(Qualifizierte) Schriftform bei Verbraucherdarlegen (§§ 492ff. BGB)

19. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Frau F und Bankmitarbeiterin B einigen sich mündlich über ein Darlehen von €50.000 mit einer Laufzeit von vier Jahren und einem jährlichen Zins von 1,5%. F will mit dem Geld ihre neue Wohnung finanzieren. B zahlt das Darlehen an F aus.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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