Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGB
(Qualifizierte) Schriftform bei Verbraucherdarlegen (§§ 492ff. BGB)
(Qualifizierte) Schriftform bei Verbraucherdarlegen (§§ 492ff. BGB)
19. August 2025
8 Kommentare
4,6 ★ (14.974 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Frau F und Bankmitarbeiterin B einigen sich mündlich über ein Darlehen von €50.000 mit einer Laufzeit von vier Jahren und einem jährlichen Zins von 1,5%. F will mit dem Geld ihre neue Wohnung finanzieren. B zahlt das Darlehen an F aus.
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