Versuch der Erfolgsqualifikation - Strafbarkeit des Versuchs 4
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte den 17-jährigen Sohn von O entführen und dabei töten. Der Sohn flieht jedoch, wobei er sich auf der Flucht schwer verletzt und verstirbt.
Einordnung des Falls
Versuch der Erfolgsqualifikation - Strafbarkeit des Versuchs 4
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch einer Entziehung Minderjähriger (§ 235 Abs. 1 Nr. 1 StGB) ist strafbar.
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Der Versuch einer Entziehung Minderjähriger mit Todesfolge (§ 235 Abs. 5 StGB) ist nach herrschender Meinung strafbar.
Ja, in der Tat!
3. Eine Minderansicht lehnt vorliegend eine Strafbarkeit des Versuchs ab.
Ja!
4. Folgt man der Minderansicht, ist T nach § 235 StGB strafbar.
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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Burumar🐸
6.9.2022, 17:55:43
Ergibt sich dass Kinder nur Kinder bis 14 Jahren sind aus 19 StGB?
![Nora Mommsen](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__1g4ube287wphue6xpdn8yy675.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Nora Mommsen
8.9.2022, 11:45:26
Hallo Burumar, genauso ist es. Zudem definiert § 1 Abs. 2 JGG den Jugendlichen als Person, die "zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn ist [...]." Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Larissa3
12.4.2023, 10:30:29
Könnt ihr vielleicht noch ein Schema aufzeigen, wie und wo man die Probleme im Prüfungsaufbau darstellen kann?