Öffentliches Recht
VwGO
Allgemeine Leistungsklage
Fälle der Klagebefugnis: vorbeugende Unterlassungsklage bei erstmaligem Handeln
Fälle der Klagebefugnis: vorbeugende Unterlassungsklage bei erstmaligem Handeln
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die religiöse Gemeinschaft der Zauberhüte (Z) erfährt, dass Bürgermeisterin B eine Warnung vor Z auf der offiziellen Internetseite der Stadt veröffentlichen will. Z will den zu erwartenden irreparablen Imageschaden und den Verlust von Mitgliedern abwenden und begehrt, dass B nichts veröffentlicht.
Diesen Fall lösen 90,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fälle der Klagebefugnis: vorbeugende Unterlassungsklage bei erstmaligem Handeln
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach erfolglosem Antrag bei der Behörde klagt Z. Z wendet sich gegen ein zukünftiges Verwaltungshandeln. In Betracht kommt die allgemeine Leistungsklage.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. § 42 Abs. 2 VwGO regelt die Klagebefugnis im Rahmen der allgemeinen Leistungsklage.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Z ist klagebefugt, wenn die Möglichkeit besteht, dass das von B geplante hoheitliche Handeln sie in ihren subjektiven Rechten verletzen wird.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!