Öffentliches Recht
VwGO
Allgemeine Leistungsklage
Fälle der Klagebefugnis: Unterlassungsklage bei wiederholtem Handeln
Fälle der Klagebefugnis: Unterlassungsklage bei wiederholtem Handeln
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der AStA (Allgemeine Studentenauschuss) der verfassten Studierendenschaft der Uni U äußert sich zum wiederholten Male zu einer allgemeinpolitischen Frage, die keinen universitären Bezug hat. Student S will, dass der AStA dies künftig unterlässt.
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Einordnung des Falls
Fälle der Klagebefugnis: Unterlassungsklage bei wiederholtem Handeln
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach erfolglosem Antrag bei der Behörde klagt S. Statthaft ist die allgemeine Leistungsklage.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. S ist nur klagebefugt, wenn er darlegen und beweisen kann, dass die Äußerungen des AStA ihn in seinen subjektiven Rechten verletzen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. S begehrt, dass der AStA künftige Aussagen unterlässt. Um die mögliche Rechtsverletzung zu begründen, kann er das bisherige Verhalten des AStA heranziehen.
Ja!
4. Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass R durch die allgemeinpolitischen Äußerungen des AStA in seinem Recht aus Art. 2 Abs. 1 GG (allgemeine Handlungsfreiheit) verletzt ist. S ist klagebefugt.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Elli👩🏻🎤
14.12.2021, 18:00:17
Diese Thematik lief im 2. StEx in Hessen im November 2021
Der BGBoss
14.12.2021, 19:59:56
Danke für die Info
Lukas_Mengestu
14.12.2021, 20:21:29
Vielen Dank, Elli! Das bekommt direkt einen Tag :-)
Johannes Nebe
14.3.2023, 07:34:36
Schöner Fall. Die Welt da draußen schreibt AStA seit Generationen und auch heute noch hinten mit großem A. Das VG Osnabrück auch.
Lukas_Mengestu
16.3.2023, 09:56:22
Dem wollen wir uns nicht verschließen! Vielen Dank für den Hinweis, Johannes :-)