Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Widerruf & Verbraucherverträge
Fernabsatzvertrag - kein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem
Fernabsatzvertrag - kein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K liegt krank im Bett. Zur Ablenkung bestellt er telefonisch bei Buchhändlerin B „Thinking fast and slow“. B nimmt Verkäufe normalerweise nur in seinem Laden vor, macht aber für K eine Ausnahme. Als das Buch geliefert wird, möchte der undankbare K es doch nicht mehr.
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Einordnung des Falls
Fernabsatzvertrag - kein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Sind die Vertragsanbahnung und der Vertragsschluss über das Buch unter ausschließlichem Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen (§ 312c Abs. 1 BGB)?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Folglich handelt es sich vorliegend um einen Fernabsatzvertrag, der K ein Widerrufsrecht gewährt (§§ 312g, 312c BGB).
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Philippe
27.8.2022, 15:59:02
Ich finde den Sachverhalt ungenau: für das organisierte Vertriebssystem kommt es nur darauf an, dass die Vertragsschlüsse über Fernkommunikationsmittel erfolgen. Ob die Ware verschickt wird, ist egal. Wenn Thalia morgen nur noch die Option "Abholen in der Filiale" hat, wäre dies gleichwohl erfasst. Folglich ist der Hinweis, dass der Buchhändler normalerweise keine Bücher verschickt, nicht geeignet, die Vermutung für das organisierte Vertriebssystem zu widerlegen.
Lukas_Mengestu
20.9.2022, 12:27:54
Vielen Dank für den Hinweis, Philippe. Wir haben den Sachverhalt nun noch etwas präzisiert, um klarer zu machen, dass es hier gerade an einem organisierten Vertriebssystem fehlt. Beste Grüße, Lukas- für das Jurafuchs-Team