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Der sich aus dem Mietervorkaufsrecht ergebende Eigentumsverschaffungsanspruch ist auch vormerkungsfähig, nach h.M., wenn der Mieter das Vorkaufsrecht ausgeübt hat

einfach
schwer
4. Juli 2026
5 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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M bewohnt eine Wohnung, an welcher nach Überlassung an ihn Wohnungseigentum begründet wurde. Sodann schließen Eigentümerin und Vermieterin V einen Kaufvertrag über €200.000, mit C. M übt sein Vorkaufsrecht formgerecht gegenüber V aus.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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