
Zivilrecht > Mietrecht
Der sich aus dem Mietervorkaufsrecht ergebende Eigentumsverschaffungsanspruch ist auch vormerkungsfähig, nach h.M., wenn der Mieter das Vorkaufsrecht ausgeübt hat
M bewohnt eine Wohnung, an welcher nach Überlassung an ihn Wohnungseigentum begründet wurde. Sodann schließen Eigentümerin und Vermieterin V einen Kaufvertrag über €200.000, mit C. M übt sein Vorkaufsrecht formgerecht gegenüber V aus.

Zivilrecht > Mietrecht
Ablehnungsrecht der eingetretenen Personen (§ 563 Abs. 3 BGB)
Eheleute M und F wohnen gemeinsam in einer Wohnung. Im Mietvertrag ist alleine F als Mieterin aufgeführt. F stirbt. 32 Tage nach Kenntniserlangung des Todes erklärt M Vermieter V mündlich, er wolle nicht in den Mietvertrag eintreten. Er habe erst gestern von seinem Ablehnungsrecht erfahren.