Mietverhältnisse über Wohnraum: 16 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 16 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Mietverhältnisse über Wohnraum für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Der sich aus dem Mietervorkaufsrecht ergebende Eigentumsverschaffungsanspruch ist auch vormerkungsfähig, nach h.M., wenn der Mieter das Vorkaufsrecht ausgeübt hat
M bewohnt eine Wohnung, an welcher nach Überlassung an ihn Wohnungseigentum begründet wurde. Sodann schließen Eigentümerin und Vermieterin V einen Kaufvertrag über €200.000, mit C. M übt sein Vorkaufsrecht formgerecht gegenüber V aus.

Schutz des Mieters durch § 577 Abs. 5 BGB
H wohnt in einem Mehrfamilienhaus, das Bauherrin B gebaut hat und an H vermietet. Im Mietvertrag zwischen H und B steht, dass ein Vorkaufsrecht zugunsten des H ausgeschlossen ist. Nachdem H eingezogen ist, teilt B das Mehrfamilienhaus in fünf Wohnungen und die Teilungserklärung wird ins Grundbuch eingetragen. Die Wohnung, in der H wohnt, verkauft B danach an C für €400.000. Der gutgläubige C wird auch ins Grundbuch eingetragen.

Mietverhältnisse über Wohnraum: Vorkaufsrecht § 577 Abs. 1 S. 1 Var. 1 und Var. 2 BGB
A mietet von B mit Mietvertrag vom 17.11.2022 eine Wohnung, die ihr am selben Tag überlassen wird. Zuvor ließ B im September eine Teilungserklärung bezüglich des Mehrfamilienhauses notariell beurkunden. Im Dezember veräußert B die Wohnung notariell beurkundet an C. Erst im Januar wird die Teilungserklärung vom September ins Grundbuch eingetragen.

Kein Vorkaufsfall ist nach § 577 Abs. 1 S. 2 BGB der Verkauf an Familienangehörige und Angehörige des Haushalts des Vermieters
H wohnt in einem Mehrfamilienhaus, das Bauherrin B auf ihr Grundstück gebaut und eine Wohnung darin an H vermietet hatte. B will das Mehrfamilienhaus nun zu Geld machen und unterteilt es daher in 5 Wohnungen. Über die Wohnung, in der H wohnt, schließt B einen notariell beurkundeten Kaufvertrag mit ihrer Schwester S in Höhe von €400.000. H erklärt, dass er nun aber die Wohnung für €400.000 kaufen möchte.
Unproblematischer Fall
B wohnt in einem Mehrfamilienhaus, das Bauherrin H auf ihr Grundstück gebaut und eine Wohnung darin an B vermietet hatte. H will das Haus nun zu Geld machen und unterteilt es daher in 5 Wohnungen. Bezüglich der Wohnung, in der B wohnt, schließt H einen notariell beurkundeten Kaufvertrag mit C in Höhe von €400.000. B erklärt, er wolle die Wohnung gern für €400.000 kaufen.
Kündigungsrecht des Vermieters (§ 563 Abs. 4 BGB)

Ablehnungsrecht der eingetretenen Personen (§ 563 Abs. 3 BGB)

Camper

Sonstige Personen

Kinder

Getrennter Haushalt

Grundfall, § 563 Abs. 1 BGB, Ehegatte (und Erbe)

Überweisung der Miete
Vermieter V und Mieter M haben einen Wohnraummietvertrag geschlossen. M überweist die Miete von seinem ausreichend gedeckten Konto am 3. Werktag auf das Konto des V. Wegen internen Problemen der Bank wird der Betrag erst zwei Wochen später Vs Konto gutgeschrieben.

Anforderungen an die Schriftform (§ 126 BGB)
§ 550 S. 2 BGB
§ 550 S. 1 BGB
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