Öffentliches Recht
Grundrechte
Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)
Grundfall Anwendungsbereich Mitgliedstaaten => nicht anwendbar
Grundfall Anwendungsbereich Mitgliedstaaten => nicht anwendbar
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Bundestag erlässt ein Gesetz, das inländische Unternehmen zum Pflanzen von Bäumen verpflichtet. Auf diesen Sachbereich anwendbares Unionsrecht existiert nicht. Unternehmer U ist empört und sieht seine Grundrechte aus der GRCh verletzt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall Anwendungsbereich Mitgliedstaaten => nicht anwendbar
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Neben den Grundrechten des Grundgesetzes findet stets auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) Anwendung.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Im vorliegenden Fall handelt EU-Mitgliedstaat Deutschland in „Durchführung von Unionsrecht“ (Art. 51 Abs. 1 S. 1 GrCh) und ist deshalb an die GRCh gebunden.
Nein, das trifft nicht zu!
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