Öffentliches Recht

Grundrechte

Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)

Grundfall Anwendungsbereich Mitgliedstaaten => nicht anwendbar

Grundfall Anwendungsbereich Mitgliedstaaten => nicht anwendbar

21. August 2025

3 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Der Bundestag erlässt ein Gesetz, das inländische Unternehmen zum Pflanzen von Bäumen verpflichtet. Auf diesen Sachbereich anwendbares Unionsrecht existiert nicht. Unternehmer U ist empört und sieht seine Grundrechte aus der GRCh verletzt.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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