Öffentliches Recht
Grundrechte
Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)
Grenzfall Anwendungsbereich Mitgliedstaaten
Grenzfall Anwendungsbereich Mitgliedstaaten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B begehrt vom S-Verlag, es zu unterlassen, über seine Straftat aus dem Jahr 1981 unter Nennung seines Nachnamens zu berichten. B wurde 2002 aus der Haft entlassen, Berichte über ihn sind online weiterhin verfügbar. Vor den Fachgerichten bleibt B erfolglos und erhebt Verfassungsbeschwerde.
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Einordnung des Falls
Grenzfall Anwendungsbereich Mitgliedstaaten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Damit die Grundrechte der GRCh auf Handeln der Mitgliedstaaten Anwendung finden, muss der Anwendungsbereich der GRCh (Art. 51 Abs. 1 GRCh) eröffnet sein.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Mitgliedstaaten handeln in jedem Fall dann zur „Durchführung von Unionsrecht“ (Art. 51 Abs. 1 S. 1 GrCh), wenn sie Unionsrecht umsetzen und anwenden, das ihnen keine Umsetzungsspielräume belässt.
Ja, in der Tat!
3. Nach Art. 85 DSGVO steht den Mitgliedstaaten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken ein Spielraum zu. Fällt der vorliegende Fall in den vollständig unionsrechtlich determinierten Bereich?
Nein!
4. Handeln die Mitgliedstaaten auch dann zur „Durchführung von Unionsrecht“ (Art. 51 Abs. 1 S. 1 GrCh), wenn Unionsrecht anwendbar ist, das ihnen Umsetzungsspielräume belässt?
Genau, so ist das!
5. Wegen des verbleibenden Spielraums hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken (Art. 85 DSGVO) fällt der vorliegende Fall in den nicht vollständig unionsrechtlich determinierten Bereich.
Ja, in der Tat!
6. Die Grundrechte des GG bleiben im nicht vollständig unionsrechtlich determinierten Bereich neben der GRCh anwendbar und sind Prüfungsmaßstab einer verfassungsrechtlichen Kontrolle durch das BVerfG.
Ja!
7. Der vorliegende Fall ist vom BVerfG nach den Grundrechten des GG zu beurteilen.
Genau, so ist das!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Burumar🐸
21.6.2022, 18:31:05
Kleine Kritik: Der Fall ist für Jurafuchsverhältnisse etwas lang. Hieraus hätte man vielleicht lieber 2-3 Fälle machen sollen.
Lukas_Mengestu
22.6.2022, 13:58:40
Vielen Dank für die Rückmeldung, Burumar. Das leite ich unserer Redaktion weiter. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
omnimodo facturus
28.7.2022, 16:03:53
Ich find's so besser als gestückelt 😂
AD23
5.10.2022, 12:14:01
Schließe mich dem auch an, dass anhand dieser Entscheidung diese Thema einheitlich abgehandelt werden sollte. Da ist dann der Umfang in Kauf zunehmen
antoniasophie
29.1.2024, 20:52:55
Finde die Länge auch gut 👍🏽
Isabelle.Sophie
16.11.2023, 14:40:26
Der Fall wird im Ergebnis anhand des GG behandelt. Ich verstehe auch, dass keine unmittelbare Anwendung der GR-Charta erfolgt. Wird aber das GG im - hier vorliegenden - „nicht vollständig unionsrechtlich determinierten Bereich“ im Lichte der GR-Charta ausgelegt? Im übrigen ganz toller Fall und tolle Aufarbeitung 😊
Lukas_Mengestu
24.11.2023, 16:55:30
Hallo Isabelle.Sophie, freut uns, dass Dir der Fall gefallen hat! Genau so ist es! Schau Dir hierzu gerne auch einmal die verlinkte Entscheidung des BVerfG im Original an. Dort betont das BVerfG zunächst, dass im nicht vollständig unionsrechtlich determinierten Bereich primär die Grundrechte des GG zur Anwendung kommen (RdNr. 42 ff.). Zugleich weist es aber darauf hin, dass dies nicht bedeute, die Grundrechtecharta sei bedeutungslos. Vielmehr würden die Grundrechte des Grundgesetzes auch in diesem Bereich im Lichte der Charta ausgelegt (RdNr. 60 ff.). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Ani
8.1.2024, 10:41:42
Ist es wirklich korrekt, dass die GrCh Maßstab ist, wenn die GrCh das Schutzniveau des GG gerade nicht erreicht? (vgl. Vertiefungshinweis nach der letzten Frage). Das kommt mir komisch vor.