Grenzfall Anwendungsbereich Mitgliedstaaten

31. August 2025

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B begehrt vom S-Verlag, es zu unterlassen, über seine Straftat aus dem Jahr 1981 unter Nennung seines Nachnamens zu berichten. B wurde 2002 aus der Haft entlassen, Berichte über ihn sind online weiterhin verfügbar. Vor den Fachgerichten bleibt B erfolglos und erhebt Verfassungsbeschwerde.

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