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Anwendbarkeit der positiven Publizität des Handelsregisters im deliktischen Bereich (§ 15 Abs. 3 HGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Außenhandelsgeschäft als Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB)
G ist Geschäftsführerin der Lindauer Obst GmbH, die europaweit Bodenseeäpfel vertreibt. Sie hat Vertragshändler in vielen europäischen Ländern. In Lindau unterhält die GmbH ein eigenes Geschäft, in dem sie Mitarbeiterin M beschäftigt. Kunde K kauft in dem Geschäft 1kg Äpfel.
Betriebszugehörigkeit eines Geschäfts bei privater Bestellung durch die Kaufmannsperson (§§ 343, 344 Abs. 1 HGB)
Bauunternehmerin B betreibt ein Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 2 HGB). Sie bestellt auf dem Briefbogen des Unternehmens einen Kühlschrank, den sie privat nutzen will.