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Betriebszugehörigkeit eines Geschäfts bei privater Bestellung durch die Kaufmannsperson (§§ 343, 344 Abs. 1 HGB)
Sachverhalt
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Betriebszugehörigkeit beim Handelsgeschäft (§§ 343, 344 Abs. 1 HGB)
K ist im Handelsregister eingetragener Inhaber eines Einrichtungsgeschäfts. Seine Tätigkeit besteht ungefähr zur Hälfte aus Hausbesuchen bei Kunden, um sie vor Ort zu beraten. Hierfür erwirbt er beim Autohändler einen Jahreswagen für €35.000. K nutzt das Auto auch uneingeschränkt privat.

Handelsgeschäft und Betriebszugehörigkeit: Darlehen für Eigenheim und Schuldschein
Kaufmann K schließt mit der Bank B schriftlich einen Darlehensvertrag, um seinen Traum von einem Eigenheim zu verwirklichen. Zur Bestätigung der Auszahlung und als Anerkenntnis seiner Rückzahlungsverpflichtung unterschreibt K einen Darlehensschuldschein mit seiner Firma. Seine Ehefrau E unterzeichnet den Schuldschein ebenfalls.