Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht
Publizität des Handelsregisters, Negative Publizität, § 15 Abs. 1 HGB
Der kleingewerbetreibende K hat die Eintragung seiner Firma K e.K. in das Handelsregister beantragt. Die Eintragung wurde vorgenommen, eine Bekanntmachung ist jedoch unterblieben. K liefert an die X-GmbH mangelhafte Ware. Er lehnt Gewährleistungsansprüche ab, da die X-GmbH den Mangel nicht unverzüglich gerügt habe (§ 377 Abs. 2 HGB).
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Publizität des Handelsregisters, Wirkung richtiger Eintragung und Bekanntmachung, § 15 Abs. 2 S. 1 HGB
Prokurist P der Schnell Autovermietung GmbH wird von Geschäftsführer G fristlos gekündigt und das Erlöschen der Prokura im Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht. P schließt einen Monat später im Namen der GmbH mit V einen Kaufvertrag über einen Ferrari für €350.000 ab. V weiß nichts von P’s Kündigung.