Handelsregister und sonstige Rechtsscheintatbestände: 9 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 9 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Handelsregister und sonstige Rechtsscheintatbestände für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht

Publizität des Handelsregisters, Negative Publizität, § 15 Abs. 1 HGB (Rosinentheorie)

A und B sind Komplementäre der X-KG. Im Gesellschaftsvertrag ist gemeinschaftliche Vertretung durch A und B vorgesehen. B scheidet aus, sein Ausscheiden wird nicht zur Eintragung im Handelsregister angemeldet. A schließt nach Bs Ausscheiden einen Kaufvertrag mit V. V verlangt von B Zahlung des Kaufpreises.