Handelsregister und sonstige Rechtsscheintatbestände: 9 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 9 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Handelsregister und sonstige Rechtsscheintatbestände für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Publizität des Handelsregisters, Positive Publizität, § 15 Abs. 3 HGB (deliktischer Bereich)
A tritt in die Trinkexpress-KG als Kommanditist ein. Er wird jedoch unrichtigerweise als Komplementär eingetragen. Fahrradfahrerin F wird von einem Lieferwagen der Trinkexpress-KG angefahren.
Publizität des Handelsregisters, Positive Publizität, § 15 Abs. 3 HGB (Zurechenbare Veranlassung (-))
B wird aufgrund einer Verwechslung unwissentlich als Gesellschafter der X-OHG eingetragen. B hat mit der X-OHG nichts zu tun. G verkauft der X-OHG Sand im Wert von €2.000 und wendet sich mit der Kaufpreisforderung an B.

Publizität des Handelsregisters, Positive Publizität, § 15 Abs. 3 HGB

Publizität des Handelsregisters, Negative Publizität, § 15 Abs. 1 HGB (Rosinentheorie)

Publizität des Handelsregisters, Negative Publizität, § 15 Abs. 1 HGB (fehlende Voreintragung)

Publizität des Handelsregisters, Negative Publizität, § 15 Abs. 1 HGB
Der kleingewerbetreibende K hat die Eintragung seiner Firma K e.K. in das Handelsregister beantragt. Die Eintragung wurde vorgenommen, eine Bekanntmachung ist jedoch unterblieben. K liefert an die X-GmbH mangelhafte Ware. Er lehnt Gewährleistungsansprüche ab, da die X-GmbH den Mangel nicht unverzüglich gerügt habe (§ 377 Abs. 2 HGB).
Publizität des Handelsregisters, Negative Publizität, § 15 Abs. 1 HGB
P ist Prokuristin der Feinkost OHG. Die Prokura wird widerrufen, ohne dass dies im Handelsregister eingetragen wird. P bestellt bei Lieferant L zehn Kisten frische Feigen. Als L diese liefert, entgegnet Gesellschafterin A, sie nehme die Feigen nicht an. Der Kaufvertrag sei nicht zustande gekommen, P’s Prokura sei erloschen.

Publizität des Handelsregisters, Wirkung richtiger Eintragung und Bekanntmachung, § 15 Abs. 2 S. 2 HGB
V verhandelt mit Gesellschafter G der K-OHG über ein Verkaufsgeschäft. Am 10.4. nimmt V Einsicht in das Handelsregister, wo G als Gesellschafter eingetragen ist. Am 10.5. wird der Vertrag unterzeichnet. G verschweigt, dass am 5.5. sein Ausscheiden aus der Gesellschaft im Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht wurde.

Publizität des Handelsregisters, Wirkung richtiger Eintragung und Bekanntmachung, § 15 Abs. 2 S. 1 HGB
Prokurist P der Schnell Autovermietung GmbH wird von Geschäftsführer G fristlos gekündigt und das Erlöschen der Prokura im Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht. P schließt einen Monat später im Namen der GmbH mit V einen Kaufvertrag über einen Ferrari für €350.000 ab. V weiß nichts von P’s Kündigung.
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