Beweislast 2
19. Mai 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K fordert von B Schadensersatz in Höhe von €6.000. B ist sich sicher, dass K's Anspruch verjährt ist. K meint hingegen, es seien verjährungshemmende Verhandlungen geführt worden.
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Einordnung des Falls
Beweislast 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Welche Tatsachen eine Partei vorzutragen hat, richtet sich nach der „Darlegungslast“.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. B hat die Einrede der Verjährung darzulegen und zu beweisen.
Genau, so ist das!
3. Dass keine verjährungshemmenden Verhandlungen geführt wurden, muss B darlegen und beweisen.
Nein, das trifft nicht zu!
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