Prozessrecht & Klausurtypen

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Tatbestand

Gesetzliche Beweislastumkehr § 280 Abs. 1 S. 2 BGB

Gesetzliche Beweislastumkehr § 280 Abs. 1 S. 2 BGB

21. August 2025

11 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K verlangt als Verleiher und Eigentümer Schadensersatz wegen der Beschädigung eines an den B verliehenen Fernsehers.

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