Normalfall § 477 Abs. 1 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Großkanzleianwältin A kauft privat bei Porschehändler P einen neuen Porsche. Zwei Monate nach Übergabe brennt der Motor während der täglichen Heimfahrt um 23 Uhr aufgrund eines Motorschadens völlig aus. Es ist nicht aufklärbar, ob der Motorschaden auf einem Herstellungsfehler oder der Fahrweise der A beruht.
Diesen Fall lösen 79,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Normalfall § 477 Abs. 1 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Grundsätzlich trägt der Käufer die Beweislast dafür, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Durch § 477 Abs. 1 S. 1 BGB wird nur in zeitlicher Hinsicht vermutet, dass ein innerhalb von 12 Monaten nachgewiesener Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Gestützt auf § 477 Abs. 1 S. 1 BGB wird hier vermutet, dass bei Gefahrübergang ein Sachmangel vorlag.
Ja, in der Tat!
4. Kann ein Unternehmer die Vermutung des § 477 Abs. 1 S. 1 BGB widerlegen?
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Richi
5.5.2023, 10:08:32
Hallo liebes JuraFuchs-Team, im Sachverhalt wird von einem Motorenbrand des Porsches geschrieben, im Bild brennt allerdings nur der Kofferraum ;) Nichtsdestotrotz eine gelungene Aufgabe! Liebe Grüße
Nora Mommsen
5.5.2023, 13:19:37
Hallo Richi, danke für den Hinweis! Auch wenn die 911er den Motor seit Jahrzehnten hinten haben, haben wir uns die künstlerische Freiheit heraus genommen :) Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
LR
23.5.2023, 12:35:43
Zudem ist im Sachverhalt die Bezeichnung für den Käufer uneinheitlich: es wird einmal von A und einmal von K gesprochen. Der Sachverhalt ist aber dennoch verständlich :)
Nickname
22.5.2024, 16:20:19
Hi, was genau ist der Anknüpfungspunkt für den Sachmangel, wenn hier dann aber im
Verbrauchsgüterkaufeinen
Grundmangelvermute und eine Mangelerscheinung vorliegen habe? Wenn ich einen
Nacherfüllungsanspruchprüfe, dann prüfe ich ja 1) Wirksamer Kaufvertrag, 2) Vorliegen eines Mangels, 3) Bei Gefahrenübergang und Co. Stelle ich in der hiesigen Konstellation dann bei 2) auf den Motorschaden ab und sage, dass darin ein Sachmangel liegt und bei 3) prüfe ich die Voraussetzungen des
§ 477 BGBund sage, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 477 vermutet wird, dass der
Grundmangel(Herstellungsfehler) bereits bei Gefahrenübergang vorlag und dem vorliegenden Sachmangel (Motorschaden) zugrundeliegt. Ergo:
Grundmangelführte zu Mangelerscheinung (Ob) und ersterer lag auch im maßgeblichen Zeitpunkt vor (wann)?
Maximilian Puschmann
23.5.2024, 08:47:53
Hallo Nickname, genau, du würdest im Sachmangel darauf eingehen, dass der Sachmangel des Motorschadens schon im Zeitpunkt der Übergabe im Form eines
Grundmangels vorlag gemäß der
Vermutungaus § 477 I 1 BGB. Viele Grüße Max - Für das Jurafuchs-Team