Strafrecht

BT 8: Ausssagedelikte

Meineid, § 154 StGB

§ 154 StGB: Zuständige Stelle (Referendar)

§ 154 StGB: Zuständige Stelle (Referendar)

30. August 2025

5 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Zeuge T findet sich im Gericht ein und will dort zugunsten eines Kumpels falsch aussagen und dies auch beeidigen lassen. Vor dem Referendar spricht er die Eidesformel.

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