§ 154 StGB: Zuständige Stelle (Referendar)
30. August 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Zeuge T findet sich im Gericht ein und will dort zugunsten eines Kumpels falsch aussagen und dies auch beeidigen lassen. Vor dem Referendar spricht er die Eidesformel.
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