Strafrecht

BT 8: Ausssagedelikte

Meineid, § 154 StGB

Versuchsbeginn: Sprechen der Eidesformel

Versuchsbeginn: Sprechen der Eidesformel

16. September 2025

6 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Der vor Gericht geladene Zeuge T sagt falsch aus. Im Anschluss soll er an seine Aussage vereidigt werden. T beginnt seine Schwurhand zu heben, als ihm Bedenken kommen und er den Eid abbricht.

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