Versuchsbeginn: Sprechen der Eidesformel
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der vor Gericht geladene Zeuge T sagt falsch aus. Im Anschluss soll er an seine Aussage vereidigt werden. T beginnt seine Schwurhand zu heben, als ihm Bedenken kommen und er den Eid abbricht.
Einordnung des Falls
Versuchsbeginn: Sprechen der Eidesformel
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ts Strafbarkeit wegen Meineids (§ 154 Abs. 1 StGB) scheitert am Fehlen des "falsch schwören".
Ja!
Nein, das ist nicht der Fall!
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Natze
20.4.2024, 11:05:00
Was sind denn die Gründe/ praktischen Vorteile für einen Vor- und Nacheid?
TubaTheo
3.7.2024, 23:14:33
Also mir würden folgende Vorteile einfallen: Ein Voreid im Zivilprozess sorgt dafür, dass die Parteien von Anfang an die Wahrheit sagen und komplizierte Sachverhalte schnell(er) aufgeklärt werden können und man nicht im Nachhinein rausfinden muss, welche Aussage jetzt richtig oder falsch war. Im Strafprozess kann man die Glaubwürdigkeit eines Zeugen ganz gut überprüfen, wenn man im Nachhinein einen Nacheid fordert und abwartet, ob der Zeuge "kneift". Dies lässt dann auch Rückschlüsse auf den ganzen Fall ziehen (wenn er dem Angeklagten bspw ein Alibi geben wollte, heißt das für gewöhnlich, dass dieser etwas zu verbergen hat. Wenn man hier einen Voreid leisten lässt, überlegt sich der Zeuge zweimal, was er gleich sagt und im Zweifel kommt dann eben die Aussage, dass er nichts wisse. Daraus kann man nicht wirklich Schlüsse ziehen.