Rechtsmangel: Privatrechtliche Rechte Dritter - Dingliche Belastung
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V mit notarieller Beurkundung ein Grundstück. Nach Eigentumsübertragung erfährt er jedoch, dass das Grundstück mit einer Hypothek belastet ist.
Einordnung des Falls
Rechtsmangel: Privatrechtliche Rechte Dritter - Dingliche Belastung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können (§ 435 S. 1 BGB).
Genau, so ist das!
2. Eine Hypothek ist eine dingliche Belastung, welche einen Rechtsmangel (§ 435 S. 1 BGB) darstellt.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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Richi
16.1.2024, 11:08:34
Hallo liebes Jurafuchs-Team, wie verhält es sich denn mit der notariellen Beurkundung und dem Rechtsmangel? Würde ein Notar denn nicht bei der Beurkundung darauf hinweisen, dass die Kaufsache mit einer Hypothek belastet ist? Falls ja, würde dies ja dazu führen, dass die Kaufparteien, zumindest auch der Käufer, über den (Rechts-)Mangel Kenntnis erlangen würden. Wie wirkt sich denn diese Kenntnis dann auf die Gewährleistungsansprüche aus? Vielen Dank für eure Antwort im Voraus!