Rechtsmangel: Privatrechtliche Rechte Dritter - Obligatorische Rechte
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V ein Haus. Nach der Übereignung erfährt K jedoch, dass das Haus an M vermietet ist und dieser sich auf Grundlage des Mietvertrages weigert das Haus zu räumen.
Einordnung des Falls
Rechtsmangel: Privatrechtliche Rechte Dritter - Obligatorische Rechte
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Rechtsmangel im Sinne des § 435 BGB kann sich aus einem privatrechtlichen Recht eines Dritten an der Kaufsache ergeben.
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Ja!
2. Da obligatorische Rechte nur zwischen zwei Personen wirken (Relativität des Schuldrechts), können diese keinen Rechtsmangel (§ 435 BGB) darstellen.
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Nein, das ist nicht der Fall!
3. Der Mietvertrag ist ein Rechtsmangel (§ 435 BGB) gegenüber K.
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Ja, in der Tat!
Fundstellen
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Niklas
17.2.2021, 18:56:33
Warum wird eigentlich zu dejure verlinkt und nicht zum Bundesministerium der Justiz?

Christian Leupold-Wendling
17.2.2021, 22:51:54
Hi Niklas, da gibt es unseres Wissens keine API. Weißt Du mehr?

Tigerwitsch
17.2.2021, 23:00:00
Um ganz ehrlich zu sein, finde ich dejure auch besser, da auf dem Handy die Schrift größer ist bzw der Gesetzestext übersichtlicher dargestellt.
KellyMonaco
28.10.2021, 14:23:34
Bei Dejure kommt leider ständig Werbung und oft wird mir nur die Hälfte des Textes angezeigt