Zivilrecht
Deliktsrecht
§ 823 Abs. 1 BGB
Samenzellen-Fall (Körperverletzung und Schmerzensgeld), kein Kinderwunsch mehr
Samenzellen-Fall (Körperverletzung und Schmerzensgeld), kein Kinderwunsch mehr
17. September 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Patient P unterzieht sich einer Operation, durch die er zeugungsunfähig werden wird. Um dennoch später Kinder haben zu können, lässt er vorher Samenzellen einfrieren. P gibt jedoch den Kinderwunsch endgültig auf. Ein Mitarbeiter des Krankenhauses K vernichtet die Samenzellen versehentlich, aber schuldhaft.
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