Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Aussetzung, § 221 StGB
Versetzen in hilflose Lage 4
Versetzen in hilflose Lage 4
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T schaut tatenlos zu, wie ihr zwei Jahre altes Kind O auf die an das Grundstück angrenzende Hauptverkehrsstraße krabbelt.
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Einordnung des Falls
Versetzen in hilflose Lage 4
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat O durch aktives Tun "in eine hilflose Lage versetzt" (§ 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat O durch Unterlassen "in eine hilflose Lage versetzt" (§§ 221 Abs. 1 Nr. 1, 13 Abs. 1 StGB).
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Spyce
30.7.2022, 17:38:04
Ist dadurch dann nicht auch zeitgleich §221 I Nr. 2 verwirklicht? Und wie sähe es aus, wenn A (der keine Garantenstellung für B hat) den B in eine hilfslose Lage versetzt und ihn dort im Stich lässt? Wäre dann ebenfalls §221 I Nr. 2 verwirklicht (Ingerenz)?
Nora Mommsen
3.8.2022, 14:18:57
Hallo Spyce, in der Tat ist es so, dass innerhalb des § 221 mit einer Aussetzung nach Abs. 1 Nr. 1 fast immer eine solche nach Abs. 1 Nr. 2 einher, weil die Tat, das Opfer in eine hilflose Lage zu versetzen, immer beistandspflichtig macht; Nr. 2 wird dann von Nr. 1 konsumiert. Bei Ingerenz oder anderer Beistandspflicht z.B. der eines Krankenpflegers ist bei der
Tathandlungdes Imstichlassens dann auch Nr. 2 verwirklicht. Viele Gürße, Nora - für das Jurafuchs-Team