Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht BT: Sonstiges
Allgemeines Burkini-Verbot durch Badeordnung eines Schwimmbades ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar
Allgemeines Burkini-Verbot durch Badeordnung eines Schwimmbades ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar
24. August 2025
15 Kommentare
4,6 ★ (30.747 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Badeordnung im gemeindlichen Schwimmbad in K enthält ein Burkini-Verbot, denn sonst sei eine Kontrolle, ob gesundheitsgefährdende (Haut-)Krankheiten bestehen, nicht möglich. Neoprenanzüge für Profi-Schwimmer sind während des Trainings aber zugelassen. Muslimin M ist empört.
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