Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Stellvertretung
Stellvertretung oder eigene Verpflichtung? - Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs
Stellvertretung oder eigene Verpflichtung? - Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs
19. Juli 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hausmann M kümmert sich um das Eigenheim, während seine Ehefrau F auf Geschäftsreise ist. Als die Waschmaschine kaputt geht, kauft M ohne Rücksprache mit F ein neues Gerät bei U auf Rechnung zu einem Preis, der den Lebensverhältnissen der Ehegatten entspricht. U verlangt Zahlung von F, weil M kein eigenes Einkommen besitzt.
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