Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Stellvertretung

Stellvertretung oder eigene Verpflichtung? - Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs

Stellvertretung oder eigene Verpflichtung? - Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs

19. Juli 2025

13 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Hausmann M kümmert sich um das Eigenheim, während seine Ehefrau F auf Geschäftsreise ist. Als die Waschmaschine kaputt geht, kauft M ohne Rücksprache mit F ein neues Gerät bei U auf Rechnung zu einem Preis, der den Lebensverhältnissen der Ehegatten entspricht. U verlangt Zahlung von F, weil M kein eigenes Einkommen besitzt.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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