Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Zulässigkeit der Revision
Revisionsfrist bei Verurteilung in Abwesenheit des Angeklagten (§ 341 Abs. 2 StPO)
Revisionsfrist bei Verurteilung in Abwesenheit des Angeklagten (§ 341 Abs. 2 StPO)
1. Juni 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die unverteidigte Ladendiebin Luise (L) wird am Dienstag, den 02.08, durch das Amtsgericht Schwerin verurteilt. Kurz nach Beginn der Urteilsverkündung stürmt L erbost aus dem Saal. Am Freitag, den 05.08, erhält sie die schriftlichen Urteilsgründe. L will Revision einlegen.
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Einordnung des Falls
Revisionsfrist bei Verurteilung in Abwesenheit des Angeklagten (§ 341 Abs. 2 StPO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. L war bei der Urteilsverkündung anwesend, sodass die Revisionseinlegungsfrist mit Verkündung des Urteils am 02.08. beginnt (§341 Abs. 1 StPO).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. L kann bis Freitag, 12.08 um 24 Uhr Revision beim Amtsgericht Schwerin einlegen.
Ja!
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