Öffentliches Recht
Verfassungsprozess-Recht
Verfassungsbeschwerde
Prozessfähigkeit bei Einsichtsfähigkeit 1
Prozessfähigkeit bei Einsichtsfähigkeit 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 16-jährige C denkt viel über ihren Glauben nach und ist aktiv in mehreren Glaubenskursen. Sie sieht sich durch eine Maßnahme ihrer Schule in ihrer Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) verletzt und will Verfassungsbeschwerde erheben. C's Eltern wollen C nicht vertreten.
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Einordnung des Falls
Prozessfähigkeit bei Einsichtsfähigkeit 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Prozessfähigkeit im Zusammenhang eines Gerichtsverfahrens bedeutet die Fähigkeit, einen Prozess zu führen und Prozesshandlungen vorzunehmen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das BVerfGG enthält eigene Regelungen zur Prozessfähigkeit in den Verfahren nach § 13 BVerfGG.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Als beschränkt Geschäftsfähige ist C prozessfähig, soweit sie durch Vorschriften des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts für den Gegenstand des Verfahrens als geschäftsfähig anerkannt ist.
Ja, in der Tat!
4. C wird durch § 5 des Gesetzes über religiöse Kindererziehung (RelKErzG) für den Gegenstand des Verfahrens als geschäftsfähig anerkannt.
Ja!
5. Da C über die hinreichende Einsichtsfähigkeit zur Ausübung des Grundrechts der Glaubensfreiheit verfügt, wird sie auch in dieser Hinsicht als prozessfähig angesehen.
Genau, so ist das!
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