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Wertersatz bei Verarbeitung gestohlener Sachen mit höherem Veräußerungserlös („Jungbullenfall“)

einfach
schwer74 % lösen richtig
29. März 2025
38 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jungbullenfall
D stiehlt von L zwei Jungbullen (Wert: € 200) und veräußert sie für € 300 an die gutgläubige Fleischerin F. F verarbeitet die Bullen zu Schinken (Wert: € 500). L möchte gegen D vorgehen.

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