Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen: 53 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 53 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Zivilrecht > Sachenrecht

Abwandlung: Eigentümer bösgläubig

L liefert M unter Eigentumsvorbehalt antike Steine (Wert: € 250). Es wird vereinbart, dass M die Steine bis zur Kaufpreiszahlung nicht veräußern darf. E, der von dem Verbot weiß, beauftragt M dennoch, aus den Steinen eine Mauer auf seinem (Es) Grundstück zu errichten, was M tut.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Ausgleichsanspruch im Mehrpersonenverhältnis

L liefert M unter Eigentumsvorbehalt antike Steine (Wert: €250). Es wird vereinbart, dass M die Steine bis zur Kaufpreiszahlung nicht veräußern darf. E beauftragt M, eine Mauer auf seinem (Es) Grundstück zu errichten. E weiß nicht, dass, die verwendeten Steine nicht M gehören.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Disponibilität des § 950 - Fall 2 Verarbeitungsklausel

L liefert an U Stoffballen (Wert: € 30) unter Eigentumsvorbehalt, die dieser unter eigener Verantwortung zu Kleidung (Wert:€ 100) weiterverarbeitet. Vertraglich wird vereinbart: „Jedwede Weiterverarbeitung der Stoffballen zu Kleidung erfolgt für L“.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Disponibilität des § 950 - Fall 1

L liefert an U Stoffballen (Wert: € 30) unter Eigentumsvorbehalt, die dieser zu Kleidungsstücken für sein (Us) Geschäft (Wert: € 100) weiterverarbeitet. In dem Liefervertrag wird vereinbart: „§ 950 BGB ist nicht anzuwenden“.