Zivilrecht
Sachenrecht
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Irrtümliche Lieferung auf fremde Schuld
Irrtümliche Lieferung auf fremde Schuld
4. April 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (14.951 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B schließen einen Vertrag über die Grundsanierung von As Villa. B beauftragt den U damit, einen neuen Warmwasserspeicher (ursprünglich: Eigentum der U) einzubauen. U glaubt, B handle als Vertreter von A. B wird insolvent.
Diesen Fall lösen 70,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Irrtümliche Lieferung auf fremde Schuld
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A wird durch den Einbau des Warmwasserspeichers deren Eigentümerin (§ 946 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Ausgleichsanspruch von U nach § 951 Abs. 1 S. 1 BGB setzt insbesondere voraus, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch nach Bereicherungsrecht vorliegen.
Ja!
3. Hat U gegen A einen Anspruch auf Wertersatz nach §§ 951 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB (Leistungskondiktion)?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. U steht nach der Rechtsprechung ein Anspruch auf Wertersatz für den Wasserspeicher nach §§ 951 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB (Nichtleistungskondiktion) zu.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Nach Ansicht der h.L. steht U ein Anspruch auf Wertersatz zu, weil ein gutgläubiger Erwerb der A ausscheidet.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Prokurist
7.11.2022, 13:08:17
Sind bei der dritten Frage (Ansprüchen des U gegen A aus
§ 951I 1 iVm § 812 I 1 Alt. 1) in der Subsumtion eventuell die Namen der Beteiligten durcheinander geraten? Am Ende heißt es A stünde kein Anspruch gegen U zu, obwohl ja eigentlich nach den Ansprüchen des U gefragt wurde…

Nora Mommsen
10.11.2022, 12:59:55
Hallo Alexander, in der Tat, da kam es zum Buchstabensalat. Wir haben die Antwort nun angepasst. :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Juraddicted
8.1.2025, 16:00:22
Gibt es eine Liste oder Regel dafür, wann etwas wesentlich ist? zB Markise, Einbauküchen iE (-)?, aber Dusche/ Badewanne (+)? vielen Dank :)
millisiewert
22.3.2025, 12:22:42
Es ist einfach total verwirrend wie dieser Streit, ob
§ 951auch auf die
Leistungskondiktionverweist, dargestellt wird. In dieser Aufgabe finde ich es vom Aufbau her am Logischsten, aber es wäre leichter wenn die Lösung viel kleinschrittiger erfolgen würde! Könnte man den Streit nicht komplett in einem Prüfungspunkt führen und somit zusammenfassen? Die Argumentation ist doch am Ende vom Grundsatz gleich und man müsste sowieso erstmal feststellen ob der Streit zu entscheiden ist. I. Anspruch U gegen A,
§ 951iVm 812 1.
Etwas Erlangt= Eigentum 2. durch Leistung oder auf sonstige Weise a. Leistung des U (-) weil Leistung von B aus Sicht A b. auf sonstige Weise Rspr: (-) weil vorrangige Leistungsbeziehung Lit: ausnahmsweise ja, wenn kein
gutgläubiger Erwerbmöglich gewesen wäre A hätte hier gutgläubig erwerben können, also auch nach Lit (-) 3. Ergebnis (-)