Zivilrecht
Sachenrecht
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Irrtümliche Lieferung auf fremde Schuld
Irrtümliche Lieferung auf fremde Schuld
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B schließen einen Vertrag über die Grundsanierung von As Villa. B beauftragt den U damit, einen neuen Warmwasserspeicher (ursprünglich: Eigentum der U) einzubauen. U glaubt, B handle als Vertreter von A. B wird insolvent.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Irrtümliche Lieferung auf fremde Schuld
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A wird durch den Einbau des Warmwasserspeichers deren Eigentümerin (§ 946 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Ausgleichsanspruch von U nach § 951 Abs. 1 S. 1 BGB setzt insbesondere voraus, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch nach Bereicherungsrecht vorliegen.
Ja!
3. Hat U gegen A einen Anspruch auf Wertersatz nach §§ 951 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB (Leistungskondiktion)?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. U steht nach der Rechtsprechung ein Anspruch auf Wertersatz für den Wasserspeicher nach §§ 951 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB (Nichtleistungskondiktion) zu.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Nach Ansicht der h.L. steht U ein Anspruch auf Wertersatz zu, weil ein gutgläubiger Erwerb der A ausscheidet.
Nein!
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