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Tatsächliches Treueverhältnis als Vermögensbetreuungspflicht (§ 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Tatsächliches Treueverhältnis bei gesetz- oder sittenwidrigem Zweck („Ganoventreue“)
H ist Verkaufskommissionär (§ 383 HGB). Er soll als Hehler ein wertvolles gestohlenes Gemälde für den Vortäter V möglichst hochpreisig verkaufen. H schenkt es seiner Geliebten.

Schadensausschließende Kompensation
Insolvenzverwalterin I führt ihr anvertraute Fremdgelder vorübergehend eigenen Zwecken zu. Sie ist aber jederzeit ersatzfähig und auch ersatzwillig.