Schadensausschließende Kompensation
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Insolvenzverwalterin I führt ihr anvertraute Fremdgelder vorübergehend eigenen Zwecken zu. Sie ist aber jederzeit ersatzfähig und auch ersatzwillig.
Einordnung des Falls
Schadensausschließende Kompensation
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Im Fall einer schadensverhindernden Kompensation fehlt es an einem Vermögensnachteil.
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Genau, so ist das!
2. Eine schadensverhindernde Kompensation liegt nach h.M. auch dann vor, wenn der Täter wie hier die I objektiv jederzeit eigene flüssige Ersatzmittel bereithält und subjektiv stets zahlungsbereit ist.
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Ja, in der Tat!
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I-m-possible
11.8.2022, 15:58:58
Die Strafbarkeitsgrenze der Treuhänder verläuft hier schon sehr haarscharf, vor allem auch weil hier auf eine gewisse subjektive Einstellung des Täters abgestellt wird.
Jael
13.4.2023, 16:08:56
Hab ich auch gedacht... Wenn nun beispielsweise der Vermieter einer Wohnung das Kautionsgeld nicht ordnungsgemäß anlegt, bleibt er straffrei, sofern er sich stets zahlungsfähig und -willig zeigt und jederzeit zum Ausgleich bereit ist, richtig? Das macht Sinn, weil so lange der Mieter sein Geld ohne Probleme zurück bekommt, kein Schaden / Nachteil für diesen entsteht. Erst wenn der Vermieter das Geld verprasst hat, weil er es nicht ordnungsgemäß angelegt hat, haben wir ein Problem und damit strafwürdiges Verhalten durch Veruntreuung.