Schadensausschließende Kompensation
7. April 2025
3 Kommentare
4,9 ★ (3.364 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Insolvenzverwalterin I führt ihr anvertraute Fremdgelder vorübergehend eigenen Zwecken zu. Sie ist aber jederzeit ersatzfähig und auch ersatzwillig.
Diesen Fall lösen 67,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Schadensausschließende Kompensation
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Im Fall einer schadensverhindernden Kompensation fehlt es an einem Vermögensnachteil.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine schadensverhindernde Kompensation liegt nach h.M. auch dann vor, wenn der Täter wie hier die I objektiv jederzeit eigene flüssige Ersatzmittel bereithält und subjektiv stets zahlungsbereit ist.
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

I-m-possible
11.8.2022, 15:58:58
Die Strafbarkeitsgrenze der Treuhänder verläuft hier schon sehr haarscharf, vor allem auch weil hier auf eine gewisse subjektive Einstellung des Täters abgestellt wird.
Jael
13.4.2023, 16:08:56
Hab ich auch gedacht... Wenn nun beispielsweise der Vermieter einer Wohnung das Kautions
geldnicht ordnungsgemäß anlegt, bleibt er straffrei, sofern er sich stets zahlungsfähig und -willig zeigt und jederzeit zum Ausgleich bereit ist, richtig? Das macht Sinn, weil so lange der Mieter sein
Geldohne Probleme zurück bekommt, kein
Schaden/ Nachteil für diesen entsteht. Erst wenn der Vermieter das
Geldverprasst hat, weil er es nicht ordnungsgemäß angelegt hat, haben wir ein Problem und damit strafwürdiges Verhalten durch Veruntreuung.