Schadensausschließende Kompensation
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Insolvenzverwalterin I führt ihr anvertraute Fremdgelder vorübergehend eigenen Zwecken zu. Sie ist aber jederzeit ersatzfähig und auch ersatzwillig.
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Einordnung des Falls
Schadensausschließende Kompensation
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Im Fall einer schadensverhindernden Kompensation fehlt es an einem Vermögensnachteil.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine schadensverhindernde Kompensation liegt nach h.M. auch dann vor, wenn der Täter wie hier die I objektiv jederzeit eigene flüssige Ersatzmittel bereithält und subjektiv stets zahlungsbereit ist.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
I-m-possible
11.8.2022, 15:58:58
Die Strafbarkeitsgrenze der Treuhänder verläuft hier schon sehr haarscharf, vor allem auch weil hier auf eine gewisse subjektive Einstellung des Täters abgestellt wird.
Jael
13.4.2023, 16:08:56
Hab ich auch gedacht... Wenn nun beispielsweise der Vermieter einer Wohnung das Kautionsgeld nicht ordnungsgemäß anlegt, bleibt er straffrei, sofern er sich stets zahlungsfähig und -willig zeigt und jederzeit zum Ausgleich bereit ist, richtig? Das macht Sinn, weil so lange der Mieter sein Geld ohne Probleme zurück bekommt, kein Schaden / Nachteil für diesen entsteht. Erst wenn der Vermieter das Geld verprasst hat, weil er es nicht ordnungsgemäß angelegt hat, haben wir ein Problem und damit strafwürdiges Verhalten durch Veruntreuung.