Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Abzugrenzen: Sachsubstanz und Surrogat (Verbrauch)
Abzugrenzen: Sachsubstanz und Surrogat (Verbrauch)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A erwirbt von Dieb D eine Flasche Champagner und trinkt diese aus. D hatte die Flasche zuvor von E gestohlen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abzugrenzen: Sachsubstanz und Surrogat (Verbrauch)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E hat gegen A einen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. E kann von A Nutzungsersatz verlangen (§§987 Abs. 1, 990 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. E kann aber von A Wertersatz verlangen.
Ja, in der Tat!
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