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Ausnahme: Unentgeltlicher Besitzer (Zweipersonenverhältnis)
Sachverhalt
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(P) Nutzungsersatz bei unentgeltlichem Besitz, § 988 BGB - rechtsgrundloser Erwerb - Dreipersonenverhältnis
V kauft ein Lastenrad von G, nicht wissend, dass G geschäftsunfähig ist. Anschließend verkauft V das Lastenrad an den gutgläubigen K, wobei der Kaufvertrag nichtig ist. K vermietet das Fahrrad für einige Tage an M. G verlangt von K Herausgabe und Nutzungsersatz.
Ausnahme: Übermaßfrüchte
K kauft von Dieb D Kühe zur Milchproduktion. D hatte diese allerdings zuvor dem E gestohlen, was K nicht wusste. Kurz darauf schlachtet K die Kühe.