Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Abzugrenzen: Sachsubstanz und Surrogat (Verbindung, Vermischung, Verarbeitung)
Abzugrenzen: Sachsubstanz und Surrogat (Verbindung, Vermischung, Verarbeitung)
19. Februar 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Unternehmer U kauft von Dieb D gutgläubig Krokodilleder und verarbeitet dieses zu Brieftaschen. D hatte das Leder zuvor von E gestohlen.
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Einordnung des Falls
Abzugrenzen: Sachsubstanz und Surrogat (Verbindung, Vermischung, Verarbeitung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist U Eigentümer des zu Brieftaschen verarbeiteten Leders geworden?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Für Ansprüche des E aus dem EBV fehlt es bereits an der Vindikationslage zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. E kann von U für die Verarbeitung Nutzungsersatz nach §§ 987 Abs. 1, 990 Abs. 1 BGB verlangen.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Da eine Vindikationslage bestand, sind Wertersatzansprüche aus dem Bereicherungsrecht gesperrt.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
I. B.
21.12.2024, 15:04:25
Bei der ersten Frage wäre eine Ergänzung sinnvoll, die besagt, dass durch die Verarbeitung des Leders der Wert erheblich erhöht wurde. Ansonsten muss man quasi raten, ob alle Voraussetzungen des §950 erfüllt sind.