Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Einziehungsklage
fehlende Streitverkündung ggü. Schuldner
fehlende Streitverkündung ggü. Schuldner
15. Mai 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (6.722 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K ist Kläger in einer Einziehungsklage gegen Drittschuldnerin D. K vergisst jedoch, der Schuldnerin S den Streit zu verkünden.
Diesen Fall lösen 66,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
fehlende Streitverkündung ggü. Schuldner
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Verkündet der Kläger entgegen § 841 ZPO der Schuldnerin nicht den Streit, führt das zur Unzulässigkeit der Klage.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Streitverkündung gemäß §§ 72ff. ZPO muss nur dann im Tatbestand erwähnt werden, wenn der Streitverkündungsempfänger beitritt.
Ja!
3. Nachteil der Streitverkündung ist, dass der Schuldner dann nicht mehr als Zeuge auftreten kann.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dominic
5.11.2023, 14:22:33
Warum muss im Falle der Streitverkündung, wenn der Streitverkündete als Nebenintervenient einer Partei beitritt, im Tatbestand erwähnt werden? Der Beitritt ergibt sich doch bereits aus dem
Rubrum, sodass um Doppelungen zu vermeiden m.E. eine erneute Erwähnung im Tatbestand überflüssig ist?
Entenpulli
25.2.2024, 13:50:12
Ich vermute mal, dass es allein schon für die Kosten relevant ist zu erwähnen, wann der Nebenintervenent beigetreten ist.
Lisa
17.12.2024, 17:49:04
Aus welchen AGLen würden sich
Schadensersatzansprüche des Schuldners gegen den Gläubiger bei Missachtung des §
841 ZPOergeben?

2cool4lawschool
6.3.2025, 15:53:17
ich würde sagen aus 280 I BGB und dem Verhältnis, das sich aus §
841 ZPOableiten lässt... aber nicht so sure, ob das so geht. Der T/P hilft da leider null weiter.

2cool4lawschool
6.3.2025, 15:53:40
@[Linne_Karlotta_](243622) hast du hier eine Idee? :)

Linne_Karlotta_
17.4.2025, 17:34:47
Hey in die Runde, @[2cool4lawschool](265024) – ich schließe mich dir an: Sämtliche Kommentare bleiben hier oberflächlich. Ich würde es ähnlich begründen, wie Du es getan hast: I.R.v. § 280 Abs. 1 BGB brauchen wir ein Schuldverhältnis. Ein gesetzliches Schuldverhältnis wird in der Zivilrechtsdogmatik häufig bejaht, wenn durch ein Verhalten eine
rechtlich erhebliche Nähebeziehung zwischen zwei Personen entsteht, aus der sich Schutz- oder Rücksichtnahmepflichten ergeben (Stichwort: „Sonderverbindung“). Man könnte hier argumentieren, dass durch die Erhebung der
Einziehungsklageeine besondere
rechtliche Nähebeziehung zwischen dem Gläubiger (der klagt) und dem Schuldner (dessen Forderung betroffen ist) entsteht und – wie die Pflicht in §
841 ZPOzeigt – bestimmte Pflichten des Gläubigers mit sich bringt. Wichtiger als die Herleitung des
Schadensersatzanspruches ist vermutlich, dass ihr wisst, worauf dieser gerichtet ist: Der Anspruch umfasst die Freistellung von der titulierten Forderung in der Höhe, in der die überwiesene Forderung bei sachgerechter Prozessführung hätte durchgesetzt werden können (Musielak/Voit/Flockenhaus, 22. Aufl. 2025, ZPO § 841 RdNr. 3, beck-online). Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team