Mehrere Pfändungsgläubiger klagen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G1, G2 und G3 (Gläubiger) bekommen am gleichen Tag die Vermögensauskunft bezüglich S (Schuldner) erteilt. Alle Gläubiger beantragen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über die Lohnforderung des S. Die Beschlüsse werden dem Arbeitsgeber D (Drittschuldner) am 12.06.23 zugestellt.
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Einordnung des Falls
Mehrere Pfändungsgläubiger klagen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Pfändung durch mehrere Gläubiger auf einmal ist stets unwirksam.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Dass die Beschlüsse alle am gleichen Tag zugestellt wurden, ist für die Lösung des Falls ohne Bedeutung.
Nein!
3. In dieser Konstellation kann der Antrag einer Einziehungsklage nur darauf lauten, den Drittschuldner zu verurteilen, den Schuldbetrag zu hinterlegen.
Genau, so ist das!
4. Die Folge der erfolgreichen Klage ist ein Verteilungsverfahren gemäß §§ 872ff. ZPO.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Pit
12.4.2024, 13:34:10
Die Situation, dass Forderungen gleichrangig sind, ist dann nur in der Konstellation mit einem
Gerichtsvollzieher, der für mehrere Gläubiger gleichzeitig eine Pfändung vornimmt denkbar oder gäbe es noch weitere Situationen? - Falls nicht, dann ist diese Konstellation eher selten oder?