Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Einziehungsklage
„Normalfall“ Einziehungsklage - Begründetheit (Einziehungsberechtigung + keine Einwendungen des Beklagten)
„Normalfall“ Einziehungsklage - Begründetheit (Einziehungsberechtigung + keine Einwendungen des Beklagten)
21. August 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G hat gegen S einen Zahlungstitel über €7.000. S hat gegen D eine Forderung über €7.000 aus einem Gebrauchtwagenverkauf. G erwirkt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) über die Kaufpreisforderung der S gegen D und erhebt Einziehungsklage gegen D. Ist diese begründet?
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