ZR: Prozessrecht & Klausurtypen

Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Einziehungsklage

„Normalfall“ Einziehungsklage - Begründetheit (Einziehungsberechtigung + keine Einwendungen des Beklagten)

„Normalfall“ Einziehungsklage - Begründetheit (Einziehungsberechtigung + keine Einwendungen des Beklagten)

23. Oktober 2025

3 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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G hat gegen S einen Zahlungstitel über €7.000. S hat gegen D eine Forderung über €7.000 aus einem Gebrauchtwagenverkauf. G erwirkt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) über die Kaufpreisforderung der S gegen D und erhebt Einziehungsklage gegen D. Ist diese begründet?

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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