Inbrandsetzung bei Gebäuden erfordert mehr als brennendes Inventar
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Haushälter H zündet eine Gardine in Gräfin Gs Villa an, um sich an der garstigen G zu rächen. Die teure Seidengardine brennt lichterloh.
Einordnung des Falls
Inbrandsetzung bei Gebäuden erfordert mehr als brennendes Inventar
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem H die Gardine der G angezündet hat, hat er Gs Villa und damit ein Gebäude "in Brand gesetzt" (§§ 306ff. StGB).
Nein!
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Isabell
23.3.2020, 17:29:13
Wie kann ich denn die Tapete in Brand setzen, ohne dass gleichzeitig die Wand betroffen ist?
![Rainer Str](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar_12326.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Rainer Str
23.3.2020, 18:00:47
Liebe Isabell, Du hast natürlich recht, die Wand wird nach solch einer Aktion etwas rußig sein. Nichtsdestotrotz, brennen Steine ja für gewöhnlich ziemlich schlecht – wohingegen eine Tapete leicht Feuer fängt. Daher bedeutet ein Brand der Tapete nicht gleichzeitig ein Brand der Wand.
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Isabell
24.3.2020, 20:07:40
Ach so ist das gemeint! Brett vorm Kopf 🤣
![Amelie](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__wuccogbywniairhlxtpdk.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Amelie
4.6.2024, 15:37:10
Wenn der Teppichboden brennt zählt das dann auch nicht als Boden?