Inbrandsetzung bei Gebäuden erfordert mehr als brennendes Inventar


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Haushälter H zündet eine Gardine in Gräfin Gs Villa an, um sich an der garstigen G zu rächen. Die teure Seidengardine brennt lichterloh.

Einordnung des Falls

Inbrandsetzung bei Gebäuden erfordert mehr als brennendes Inventar

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Indem H die Gardine der G angezündet hat, hat er Gs Villa und damit ein Gebäude "in Brand gesetzt" (§§ 306ff. StGB).

Nein!

Die Tathandlung des "Inbrandsetzens" ist neben der Alternative "durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstören" Tatbestandsmerkmal aller Brandstiftungsdelikte (§§ 306ff. StGB). Eine Sache ist in Brand gesetzt, wenn sie in einer Weise vom Feuer erfasst ist, dass ein Weiterbrennen aus eigener Kraft möglich ist. Erforderlich ist das Brennen eines für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Objekts wesentlichen Teils. Dazu zählen bei Gebäuden die Wohnungstür, Fensterrahmen, Wände, Böden und Treppen. Nicht darunter fallen hingegen Einrichtungsgegenstände wie loses Mobiliar, Gardinen, Tapeten, Regale und Fußbodensockelleisten. Die brennende Gardine ist kein wesentlicher Teil der Villa.

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Isabell

Isabell

23.3.2020, 17:29:13

Wie kann ich denn die Tapete in Brand setzen, ohne dass gleichzeitig die Wand betroffen ist?

Rainer Str

Rainer Str

23.3.2020, 18:00:47

Liebe Isabell, Du hast natürlich recht, die Wand wird nach solch einer Aktion etwas rußig sein. Nichtsdestotrotz, brennen Steine ja für gewöhnlich ziemlich schlecht – wohingegen eine Tapete leicht Feuer fängt. Daher bedeutet ein Brand der Tapete nicht gleichzeitig ein Brand der Wand.

Isabell

Isabell

24.3.2020, 20:07:40

Ach so ist das gemeint! Brett vorm Kopf 🤣

Amelie

Amelie

4.6.2024, 15:37:10

Wenn der Teppichboden brennt zählt das dann auch nicht als Boden?


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