Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Einführung
Inbrandsetzung bei Gebäuden erfordert mehr als brennendes Inventar
Inbrandsetzung bei Gebäuden erfordert mehr als brennendes Inventar
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Haushälter H zündet eine Gardine in Gräfin Gs Villa an, um sich an der garstigen G zu rächen. Die teure Seidengardine brennt lichterloh.
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Einordnung des Falls
Inbrandsetzung bei Gebäuden erfordert mehr als brennendes Inventar
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem H die Gardine der G angezündet hat, hat er Gs Villa und damit ein Gebäude "in Brand gesetzt" (§§ 306ff. StGB).
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Isabell
23.3.2020, 17:29:13
Rainer Str
23.3.2020, 18:00:47
Liebe Isabell, Du hast natürlich recht, die Wand wird nach solch einer Aktion etwas rußig sein. Nichtsdestotrotz, brennen Steine ja für gewöhnlich ziemlich schlecht – wohingegen eine Tapete leicht Feuer fängt. Daher bedeutet ein Brand der Tapete nicht gleichzeitig ein Brand der Wand.
Isabell
24.3.2020, 20:07:40
Ach so ist das gemeint! Brett vorm Kopf 🤣
Amelie
4.6.2024, 15:37:10
Wenn der Teppichboden brennt zählt das dann auch nicht als Boden?
line.pline
10.8.2024, 17:34:44
Foxxy
12.8.2024, 19:13:33
Hallo line.pline, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Foxxy, für das Jurafuchs-Team